AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
br-works – Fahrzeugfolierung & Werbebeschriftung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen br-works und seinen Kunden im Zusammenhang mit Fahrzeugfolierungen, Teilfolierungen, Fahrzeugdesigns, Scheibentönungen, Lackschutzfolien, Ladekantenschutz, Werbebeschriftungen und damit verbundenen Leistungen.
Die AGB gelten gegenüber Privatkunden sowie gegenüber Unternehmern.
Individuelle Vereinbarungen zwischen br-works und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Auftrag und Vertragsschluss
Ein Auftrag kann schriftlich, mündlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, vereinbart werden.
Bei Geschäftskunden erfolgt die Beauftragung häufig auf Grundlage eines zuvor erstellten Angebots.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot bzw. den Auftrag bestätigt oder sich beide Seiten über die Durchführung der Arbeiten und deren Umfang geeinigt haben.
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der getroffenen Vereinbarung.
3. Angebote, Preise und Änderungen
Angebote werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen erstellt.
Sollten sich während der Arbeiten Umstände ergeben, die zusätzliche oder abweichende Arbeiten erforderlich machen, werden diese vor Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag bei Abholung des Fahrzeugs fällig.
Bei Vollfolierungen kann bei Neukunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangt werden.
Weitere Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.
Bei Nichtzahlung kann br-works das Fahrzeug bzw. zur Bearbeitung überlassene Gegenstände im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückbehalten. Das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB bleibt unberührt.
5. Fahrzeugzustand und Vorschäden
Der Kunde ist verpflichtet, br-works vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Vorschäden und Besonderheiten des Fahrzeugs hinzuweisen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Vorschäden am Lack
- nachlackierte oder gespachtelte Bereiche
- Smart-Repair-Reparaturen
- Rost oder Korrosion
- Steinschläge und Kratzer
- beschädigte, lose oder schlecht haftende Lackstellen
- bereits vorhandene Folierungen
- sonstige Veränderungen oder Besonderheiten, die für die geplanten Arbeiten relevant sein können
Bei vorgeschädigten, nachlackierten oder anderweitig veränderten Oberflächen kann die Haftung der Folie beeinträchtigt sein.
Eine Folierung kann vorhandene Unebenheiten, Beschädigungen oder andere Unregelmäßigkeiten des Untergrundes nicht beseitigen. Diese können nach der Folierung weiterhin sichtbar sein oder durch bestimmte Folienoberflächen stärker hervortreten.
Die Folie ist grundsätzlich für die Verklebung auf geeigneten, tragfähigen und ausreichend lackierten Oberflächen vorgesehen. Auf ungeeigneten, unlackierten oder nicht ausreichend haftfähigen Untergründen kann keine dauerhafte Haftung gewährleistet werden.
Am Fahrzeug vorhandene Vorschäden werden soweit möglich vor Beginn der Arbeiten dokumentiert.
6. Neuwagen und frisch lackierte Fahrzeugteile
Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen ausreichend aushärten und ausgasen, bevor sie foliert werden.
Je nach Lackaufbau und verwendeten Materialien kann dieser Prozess mehrere Wochen dauern. Vor einer Folierung frisch lackierter Fahrzeugteile wird daher grundsätzlich eine ausreichende Aushärtungs- und Ausgasungszeit empfohlen.
Im Zweifelsfall sollte der Kunde vor der Folierung Rücksprache mit dem Fahrzeughersteller oder einem fachkundigen Lackierbetrieb halten.
Werden frisch lackierte oder noch nicht vollständig ausgehärtete Fahrzeugteile auf Wunsch des Kunden dennoch foliert, können Beeinträchtigungen der Folienhaftung sowie Schwierigkeiten bei einer späteren Entfernung der Folie nicht ausgeschlossen werden.
7. Fahrzeugvorbereitung
Das Fahrzeug ist zur Anlieferung grundsätzlich sauber bereitzustellen.
Starke Verschmutzungen, insbesondere Teer, Flugrost, Insektenreste, Baumharz, Sand, Salz oder andere hartnäckige Verunreinigungen, können einen zusätzlichen Reinigungs- und Vorbereitungsaufwand verursachen.
Ein zusätzlicher Aufwand, der erforderlich ist, um die eigentliche Folierung zu ermöglichen, kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden. Die vereinbarte Montagezeit kann sich dadurch entsprechend verlängern.
8. Demontage und Montage von Fahrzeugteilen
Für eine fachgerechte Folierung kann es erforderlich sein, einzelne Fahrzeugteile, Anbauteile oder Embleme zu demontieren.
Die erforderlichen Arbeiten werden mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt.
Bei älteren Fahrzeugen oder Bauteilen, die aufgrund ihres Alters, Materials oder Zustands spröde, beschädigt oder bereits vorgeschädigt sind, kann trotz sorgfältiger Arbeitsweise ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen oder Bruch bestehen.
Bei einer Komplettfolierung können geklebte Typenbezeichnungen und Embleme entfernt werden. Eine erneute Anbringung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
Scharniere und technisch ungeeignete Bereiche sind grundsätzlich von einer vollständigen Folierung ausgenommen.
9. Entfernung vorhandener Folierungen
Sofern die Entfernung einer vorhandenen Folierung Bestandteil des Auftrags ist, wird diese durch br-works durchgeführt.
Die Entfernung erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei älteren Folierungen, ungeeigneten Untergründen, bereits beschädigtem Lack oder nachlackierten Fahrzeugteilen können Lackablösungen oder andere Veränderungen der Oberfläche jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Auch bei fachgerechter Entfernung können insbesondere bei vorgeschädigten oder nachlackierten Bereichen Lackschäden sichtbar werden.
10. Montage und technisch bedingte Abweichungen
Die Montage erfolgt grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten von br-works unter geeigneten Bedingungen.
Die Montagezeit richtet sich nach Fahrzeug, Umfang und Aufwand der jeweiligen Arbeiten.
Bei komplexen Fahrzeugformen kann es erforderlich sein, Folien zu teilen, Einleger zu verwenden oder einzelne Bereiche anders als auf einer ebenen Fläche auszuführen.
An konkaven, konvexen oder besonders komplexen Fahrzeugbereichen können aus technischen Gründen geringfügige Falten, Spannungen, Schrumpfungen oder sichtbare Übergänge entstehen.
Auch geringfügige und vereinzelte Staub- oder Lufteinschlüsse können bei einer handwerklichen Folierung trotz sorgfältiger Verarbeitung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Solche technisch bedingten und geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Folierung fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang ausgeführt wurde.
11. Digitale Entwürfe und Darstellungen
Bei individuell erstellten Fahrzeugdesigns können digitale Entwürfe, Visualisierungen und Darstellungen vom späteren tatsächlichen Ergebnis abweichen.
Dies betrifft insbesondere Farben, Helligkeit, Kontrast, Glanzgrad und Oberflächenwirkung sowie Größe, Proportionen, Form, Position und Verlauf einzelner Designelemente.
Die Darstellung am Bildschirm dient der Veranschaulichung des geplanten Designs. Aufgrund der verwendeten Fahrzeugvorlage, Perspektive, Bildschirmdarstellung und der tatsächlichen Fahrzeugform kann das fertig umgesetzte Design in einzelnen Punkten von der digitalen Darstellung abweichen.
Für die tatsächliche Umsetzung sind die vereinbarten Leistungen, das Fahrzeug sowie die technisch möglichen Gegebenheiten maßgeblich.
Geringfügige Abweichungen zwischen der digitalen Darstellung und dem fertig folierten Fahrzeug stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Gestaltung im Wesentlichen entsprechend umgesetzt wurde.
12. Folien und Materialien
Für die Ausführung der Arbeiten werden von br-works bereitgestellte bzw. beschaffte Folien und Materialien verwendet.
Die Auswahl des Materials erfolgt entsprechend dem vereinbarten Auftrag.
Die tatsächliche Farbwahrnehmung kann je nach Beleuchtung, Betrachtungswinkel und Oberflächenbeschaffenheit von digitalen Darstellungen abweichen.
Für die Auswahl von Farben und Folien sind insbesondere Originalmuster und Farbfächer des jeweiligen Herstellers maßgeblich.
Bei späteren Nachfolierungen kann es aufgrund von Produktionschargen, Alterung und unterschiedlicher Nutzung zu Farb- und Oberflächenabweichungen gegenüber bereits vorhandenen Folienteilen kommen.
13. Nachfolierungen
Bei einer späteren Nachfolierung einzelner Fahrzeugbereiche, beispielsweise nach einem Unfall oder einer Beschädigung, kann es zu sichtbaren Farb-, Glanz- oder Oberflächenunterschieden zwischen der neuen und der bereits vorhandenen Folie kommen.
Hierauf kann br-works insbesondere aufgrund von Produktionschargen, Alterung, Witterung und Nutzung der vorhandenen Folie keinen Einfluss nehmen.
14. Lackschutzfolie (PPF)
Lackschutzfolie wird insbesondere zum Schutz beanspruchter Fahrzeugbereiche vor äußeren Einflüssen eingesetzt.
Aufgrund der hohen Transparenz der Folie erfolgt die Montage grundsätzlich als Nassverklebung.
Bei großen Fahrzeugteilen oder Bereichen mit komplexen konkaven bzw. konvexen Formen kann eine Aufteilung der Folie erforderlich sein. Dabei können technisch notwendige Nähte, Teilungen oder Übergänge entstehen.
Eine vollständig staubfreie Montage kann nicht gewährleistet werden. Kleinere und vereinzelte Staubeinschlüsse können daher trotz sorgfältiger Verarbeitung auftreten.
Bereits vorhandene Lackschäden, Unebenheiten oder Verunreinigungen werden durch transparente Lackschutzfolie nicht kaschiert und können nach der Montage weiterhin sichtbar sein.
Die jeweiligen Pflege- und Herstellervorgaben sind zu beachten.
15. Scheibentönung
Eine Scheibentönung erfolgt als Nassverklebung und benötigt eine entsprechende Trocknungszeit.
Abhängig von Witterung und Umgebungsbedingungen kann die vollständige Trocknung bis zu 40 Tage dauern.
Während dieser Zeit können vorübergehend Schlieren oder kleine Bläschen sichtbar sein. Diese sollten nicht berührt oder eigenständig bearbeitet werden und können sich während des Trocknungsprozesses zurückbilden.
Während der Trocknungszeit sollten die folierten Scheiben möglichst nicht geöffnet werden.
16. Haltbarkeit und Pflege
Die Haltbarkeit einer Folierung hängt unter anderem vom verwendeten Folienmaterial, Hersteller, Fahrzeug, Bauteil, Nutzung, Witterung und Pflege ab.
Bei hochwertigen Folien kann unter geeigneten Bedingungen grundsätzlich von einer Haltbarkeit von etwa 5 bis 10 Jahren ausgegangen werden.
Diese Angabe stellt keine Garantie für eine bestimmte Haltbarkeitsdauer dar.
Eine sachgemäße Pflege trägt wesentlich zur Haltbarkeit und zum Erscheinungsbild der Folie bei.
Der Kunde erhält entsprechende Pflegehinweise. Schäden durch unsachgemäße Reinigung, aggressive oder ungeeignete Reinigungsmittel, ungeeignete Waschverfahren, mechanische Einwirkungen oder andere nicht bestimmungsgemäße Behandlung sind nicht von der gesetzlichen Mängelhaftung umfasst, soweit br-works diese Schäden nicht zu vertreten hat.
Für matte und satinierte Folien gelten besondere Pflegeanforderungen. Insbesondere dürfen diese Oberflächen nicht mit abrasiven Polituren behandelt werden.
Ausführliche Pflegehinweise werden dem Kunden bei Bedarf gesondert zur Verfügung gestellt.
17. Entfernen der Folie und Rückrüstung
Eine Folierung kann grundsätzlich wieder entfernt werden.
Die Entfernung der Folie ist nicht Bestandteil des ursprünglichen Folierungsauftrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine rückstandsfreie Entfernung kann insbesondere bei älteren Folien, vorgeschädigten, nachlackierten oder ungeeigneten Untergründen nicht garantiert werden.
Beim Entfernen können sich unter Umständen Lackbestandteile oder nachträgliche Lackierungen lösen.
18. Abnahme und Fahrzeugübergabe
Nach Fertigstellung wird das Fahrzeug dem Kunden zur Abnahme übergeben.
Der Kunde hat bei der Abholung die Möglichkeit, die ausgeführten Arbeiten und das Fahrzeug zu überprüfen.
Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe mitgeteilt werden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
19. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Mängelrechten und Gewährleistung.
Die Folierungen werden nach den jeweiligen Herstellervorgaben und unter Berücksichtigung der Verarbeitungshinweise der verwendeten Materialien ausgeführt.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder unzulässig eingeschränkt.
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
20. Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Designs
Individuell von br-works erstellte Entwürfe, Reinzeichnungen, Grafiken und Fahrzeugdesigns können urheberrechtlich geschützt sein.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
Die Herausgabe von offenen Dateien, Arbeitsdateien oder bearbeitbaren Layoutdaten ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sonstigen Gestaltungsleistungen kann kostenpflichtig sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Kunden begründen grundsätzlich kein Miturheberrecht an der von br-works erstellten Gestaltung.
21. Vom Kunden bereitgestellte Vorlagen und Rechte Dritter
Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Logos, Bilder, Grafiken, Schriften, Texte und sonstigen Vorlagen berechtigt ist und die hierfür erforderlichen Rechte besitzt.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
br-works ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf bestehende Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.
Werden aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte Ansprüche Dritter gegen br-works geltend gemacht, hat der Kunde br-works im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen freizustellen.
22. Zulassung und Farbänderung
Bei einer Fahrzeugfolierung kann sich die äußere Farbe bzw. der Farbeindruck des Fahrzeugs verändern.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, etwaige für sein Fahrzeug geltende Anzeige-, Melde- oder sonstige gesetzliche Pflichten gegenüber Behörden oder Versicherungen zu beachten.
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen hat der Kunde vor Durchführung der Folierung selbst zu prüfen, ob besondere behördliche Anforderungen bestehen.
23. Verwendung von Fotos
br-works kann fertiggestellte Fahrzeuge und die ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations- und Werbezwecken fotografieren.
Eine Veröffentlichung erfolgt nur im Rahmen der jeweils erforderlichen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen.
Amtliche Kennzeichen sowie sonstige personenbezogene Informationen werden vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht, sofern keine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Der Kunde kann einer Verwendung der Aufnahmen für Werbezwecke widersprechen.
24. Haftung
br-works haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Schäden, die auf vom Kunden verschwiegenen Vorschäden, ungeeigneten Untergründen oder sonstigen Umständen beruhen, die br-works nicht zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
25. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Unternehmern gilt für den Gerichtsstand das gesetzlich Zulässige.
Stand: September 2026
